„100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein- Westfalen"“
Unterstützte betriebliche Ausbildung
Es ist für junge Menschen mit Behinderung oft schwierig, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. Das Land Nordrhein- Westfalen hat dieses Ausbildungsprogramm ins Leben gerufen, um ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Ausbildungsabschluss und anschließend die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wir begleiten die jungen Menschen von Beginn an, stellen den betrieblichen Lernort zur Verfügung und übernehmen die individuelle Begleitung und Unterstützung innerhalb der Ausbildung.
Ausgebildet wird in allen anerkannten Berufen des BBIG, auch in den theorieverminderten Fachpraktiker - Berufen.
Die Zuweisung erfolgt durch die örtliche Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Diese Ausbildungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen
- mit einer Körperbehinderung, einer psychischen Behinderung, einer Sinnesbehinderung oder einer Mehrfachbehinderung
- mit einem Rehabilitanden-Status und der Bewilligung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit
- unter 25 Jahren
- die in der Nachvermittlung des laufenden Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Diese Unterstützung bietet das CJD Dortmund
Betreuung der Teilnehmenden
- Planung und Koordinierung der Ausbildung in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, den Bewilligungsbehörden und den zuständigen Kammern
- Stütz – und Förderunterricht
- Sozialpädagogische Beratung
- bei aufkommenden Problematiken im Betrieb
- bei persönlichen Problematiken
- im Umgang mit der jeweiligen Behinderung
Bei Bedarf Koordinierung der Finanzierung weiterer erforderlicher Hilfsangebote
Betriebe:
Die Ausbildung soll zu einem überwiegenden Anteil (mehr als 50%) in einem Kooperationsbetrieb stattfinden.
Die Kooperationsbetriebe werden von uns akquiriert. Wir beraten und unterstützen bei Fragen und aufkommenden Problematiken.
Berufskolleg:
Wir melden die Azubis im jeweiligen Berufskolleg an und halten in Absprache mit den Azubis zu den Lehrern regelmäßigen Kontakt.
Die „Aktion 100“ wird durchgeführt vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Finanziert wird das Ausbildungsprogramm durch die Agenturen für Arbeit über die Förderung der beruflichen Rehabilitation gemäß SGB III sowie aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der fachlichen Begleitung und dem Monitoring der Umsetzung ist die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung beauftragt.